AGB ParkGate Weeze

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Parkplatzbuchungssystem

AGB

1. Vertragsschluss

Alle Angebote der Firma ParkGate Weeze, sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot des Kunden und Bestätigung/Annahme des Angebots durch ParkGate-Weeze; dies kann geschehen durch:

  • persönliche oder telefonische Anfrage
  • Buchungsanfrage per E- Mail
  • Buchungsanfrage unter der Homepage https://parkgate-weeze.de

Das Absenden der Buchung an die Firma ParkGate-Weeze stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende, schriftliche Bestätigung durch die Firma ParkGate-Weeze zustande, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt.

Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma ParkGate-Weeze auf einem Dritten übertragbar.

Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Parkplatzbetreiber haftet nur für Sachschäden, soweit sie von ihm oder seinem Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

2.1 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
ParkGate Weeze, Inhaber: Behcet Güden
Industriestraße 45, 47652 Weeze
E-Mail: info@parkgate-weeze.de

2.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

2.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufrechts

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ParkGate-Weeze mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Abstellen des PKW auf dem Betriebsgelände).

3. Leistungsumfang

3.1 Parkservice

ParkGate-Weeze stellt dem Kunden einen verschlossenen und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in Industriestraße 11, 47652 Weeze für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken und entgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Kunden hat den PKW ordnungsgemäß verschlossen und verkehrssicher zu hinterlassen.
Die Öffnungszeiten werden von ParkGate-Weeze festgesetzt und durch Aushang oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.Für den Kunden ergeben sich keine Ansprüche gegen ParkGate-Weeze, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß abholt oder einliefert.
Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden, ParkGate-Weeze übernimmt keinerlei Obhutpflichten, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung.

3.2 Shuttleservice

Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung bei entsprechender Buchung zum vereinbarten Zeitpunkt den Transfer des Kunden vom Parkplatz zum Flughafen am Weezer Flughafen sowie vom Flughafen zurück zum Parkplatz. ParkGate-Weeze betreibt hierzu einen Shuttleservice, der in der Regel in Form eines Sammeltransports erfolgt. Durch die Sammelbeförderung können vereinzelt Wartezeiten von bis zu maximal 20 Minuten auftreten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Je entgeltlich geparkten Fahrzeug werden bis zu 8 Personen per Shuttle zum Flughafen gefahren und wieder abgeholt.
Sonder- und Übergepäck (Golf-, Tauch-, Fahrrad-, Surfausrüstung u.ä.) muss zuvor durch den Kunden angemeldet und durch ParkGate-Weeze schriftlich bestätigt werden.
Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies zuvor durch den Kunden angemeldet (Anzahl der benötigten Sitze und Alter der Kinder) und durch ParkGate-Weeze schriftlich bestätigt wurde.
ParkGate-Weeze kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen.
Die jeweiligen Ankunfts- und Abflugszeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher ParkGate-Weeze mittzuteilen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig am Parkplatzgelände eintrifft.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Die von der Firma ParkGate-Weeze angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch ParkGate-Weeze im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis.
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und vom Kunden in bar zu bezehlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen gemäß aktueller Preisliste nachberechnet.

5. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen

Das Widerrufsrecht nach Ziffer dieser AGB wird von Ziffer 5.2 und 5.3 nicht berührt.
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn grundsätzlich möglich. Die Stornierung muss gegenüber der Firma ParkGate-Weeze schriftlich erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei ParkGate-Weeze.
Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn erfolgt.

6. Haftung

ParkGate-Weeze sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ParkGate-Weeze, eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
ParkGate-Weeze haftet mit Ausnahme vorgenannter Fälle insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Diebstahl von auf dem Parkgelände abgestellten Fahrzeugen, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen oder Verlust des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, beauftragen oder Erfüllungsgehilfen ParkGate-Weeze zugefügten Schäden; dies gilt auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen des Parkgeländes.

7. Verhalten auf dem Betriebsgelände, Rechte von ParkGate-Weeze

Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer für das betriebene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Für alle auf dem Betriebsgelände von ParkGate-Weeze abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. ParkGate-Weeze ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.
Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist nur mit vorheriger Zustimmung durch die ParkGate-Weeze gestattet. Das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen sowie das Entsorgen von im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände ist verboten.
Kosten zur Entfernung von Verunreinigungen oder Müll werden dem Verursacher auferlegt.
ParkGate-Weeze ist berechtigt, den eingestellten PKW kostenpflichtig entfernen zu lassen, wenn dieser innerhalb eines Monats nach vereinbartem Mietendes nicht abgeholt wurde oder von dem PKW eine Gefahr für das Betriebsgelände oder Personen.

8. Datenschutz

ParkGate-Weeze versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistung verwendet 

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